Donnerstag, 09. September 2021 , 09:00
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17:00
Virtuell-Online-Interaktiv
ab dem 2. Teilnehmer/Institution beträgt die Gebühr € 595,00 zzgl. 16% MwSt.
Preis pro Teilnehmer: 695,00EUR zzgl. 19% MwSt.
Weitere Informationen: Umsetzung des MDK Reformgesetzes_Final 2.pdf
Einführung
Das Thema „Abrechnungsprüfungen durch den MDK“, die Fälligkeit von Abrechnungen und „Aufrechnungen von Krankenkassen“ sind nicht erst seit den Klagewellen Ende 2018 und Ende 2019 in allen Krankenhäusern ganz oben auf der Agenda und zur Erlössicherung unerlässlich.
Das MDK-Reformgesetz hat diesen Regelungskomplex zum 01.01.2020 völlig neu gestaltet und eine Neuausrichtung der Abrechnungs- und Strukturprüfung in den Krankenhäusern durchgeführt. Zur Begrenzung der Anzahl der Abrechnungsprüfungen wurden Quoten eingeführt, die auf vergangenen Beanstandungsquoten durch den MDK basieren. Gestartet werden sollte in diesem Jahr mit einer 12,5%igen Quote je Krankenkasse. Aufgrund der Corona-Pandemie hat das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz diese Quote auf 5% reduziert. Der Start in die Echtanwendung wurde nun im zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ins Jahr 2021 verlegt.
Die individuelle Prüfquote wird ab 01.01.2022 angewandt.
Der mit dem MDK-ReformG ebenfalls eingeführte Aufschlag von mindestens 300 € und bis zu 10% des durch die beanstandete Prüfung geminderten Rechnungsbetrages, wurde für die Jahre 2020 und 2021 ebenso verschoben, wie die geplanten Strukturprüfungen.
Jetzt geht es aber weiter!
Die Selbstverwaltung und die Krankenhäuser sind seit Jahresbeginn mit zahlreichen Umsetzungsmaßnahmen beschäftigt.
Die sind insbesondere:
Die Richtlinie des MDS liegt nunmehr seit Ende Mai 2021 vor und Krankenhäuser haben bis zum 15.08.2021 Zeit Prüfanträge beim zuständigen MD zu stellen.
Seit Ende Juni liegt auch die neue PrüfvV 2022 vor, die zum 01.01.2022 in Kraft treten wird und die Übergangsvereinbarung ablöst. Hier sind zahlreiche Neuerungen zu verzeichnen.
Zielgruppe:
Begrüßung und Moderation:
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
Referenten:
RA Andreas Wagener
Stv. Vorstandsvorsitzender, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berlin
Johannes Wolff
Referatsleiter Krankenhausvergütung Abteilung Krankenhäuser
GKV-Spitzenverband, Berlin
Sascha Kay
Bereichsleiter Medizincontrolling Sana Kliniken AG, Ismaning
Seit Nov. 2018 verantwortet er den gesamten Bereich Medizincontrolling der Sana Kliniken AG bundesweit.
RA Sandra Schulze-Brüggemann
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie berät und vertritt
seit 2003 bundesweit Krankenhausträger, hier insbesondere im Bereich
der Krankenhausvergütung und in Abrechnungsstreitigkeiten
Partnerin bei Seufert Rechtsanwälte, Leipzig
Unsere Referenten sind überwiegend den ganzen Tag anwesend und stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung!
Weitere Informationen:
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben
Leistungen:
Aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat.
Vormittagsprogramm:
09:00 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler
Inhaberin/Geschäftsführerin RS Medical Consult GmbH
ca: 09:10 Uhr
RA Andreas Wagener
Johannes Wolff
flexibel Kaffeepause am Vormittag
ca. 12:30 Uhr Mittagspause
ca. 13:30 Uhr Nachmittagsprogramm
Sascha Kay
Sascha Kay
Einschätzungen aus der Praxis
Rechtsanwältin Sandra Schulze-Brüggemann
Aktuelle Rechtsfragen zu
flexibel Kaffeepause am Nachmittag
ca. 17:00 Uhr Zusammenfassung und Ende der Veranstaltung
Virtuell-Online-Interaktiv